„Datenschutz ist ein in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts entstandener Begriff, der teilweise unterschiedlich definiert und interpretiert wird. Je nach Betrachtungsweise wird Datenschutz als Schutz vor missbräuchlicher Datenverarbeitung, Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, Schutz des Persönlichkeitsrechts bei der Datenverarbeitung und auch Schutz der Privatsphäre verstanden. Datenschutz wird häufig als Recht verstanden, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst darüber entscheiden darf, wem wann welche seiner persönlichen Daten zugänglich sein sollen. Der Wesenskern eines solchen Datenschutzrechts besteht dabei darin, dass die Machtungleichheit zwischen Organisationen und Einzelpersonen unter Bedingungen gestellt werden kann. Der Datenschutz soll der in der zunehmend digitalen und vernetzten Informationsgesellschaft bestehenden Tendenz zum sogenannten gläsernen Menschen, dem Ausufern staatlicher Überwachungsmaßnahmen (Überwachungsstaat) und der Entstehung von Datenmonopolen von Privatunternehmen entgegenwirken.“

aus Wikipedia

Die technologischen Fortschritte der letzten Jahrzehnte, haben es uns ermöglicht, immer mehr Daten und Informationen digital zu sammeln sowie zu verarbeiten. Daten sind dabei immer mehr zu einer Ware geworden, mit beständig steigendem Wert. Der Marktwert einiger bekannter Unternehmen, errechnet sich heute bereits primär durch die vorhandenen Datenmengen, sowie der Möglichkeit diese zu verarbeiten. Insbesondere besser werdenden KI-Systeme ermöglichen es, immer größere Datenmengen noch zielgerichteter zu verarbeiten. Für die Wirtschaft ist das ein Faktor geworden, der jährlich einen immer höheren Stellenwert einnimmt. Produkte können gezielter auf Kundengruppen hin entwickelte werden, wie auch Werbung, für diese, geradezu maßgeschneidert geschaltet werden kann.

Im gesellschaftlichen Leben können wir heute einen ständigen Austausch von Daten beobachten. Jedes Geschäft sammelt Daten welche Produkte in welchem Umfang verkauft werden und passen entsprechend Einkäufe und Lagerhaltung an. Im Onlinehandel werden diese Daten dann noch mit einem Kundenkonto verknüpft und somit ein Zusammenhang zwischen Kaufverhalten und den dazugehörigen persönlichen Daten erstellt. Hier stoßen wir heutzutage aber auch schnell auf die negative Seite der automatischen Datenerfassung wie auch Verarbeitung. Werden Daten unverschlüsselt und ohne vorgeschriebene Einschränkungen verarbeitet, können diese ungewollt bei Dritten landen. In einer Globalisierten Welt, in der Daten ohne Verzögerung von einem Ende der Welt zum anderen übermittelt werden, wird es daher immer wichtiger, genau diese zu schützen.

Als Grundlage hat die Europäische Union die Datenschutz-Grundverordnung, nachfolgend als DSGVO bezeichnet, beschlossen. Seit dem 25. Mai 2018 regelt diese nun Europaweit einheitlich, wie Unternehmen mit personenbezogenen Daten umgehen dürfen. Die DSGVO dient dazu, jedem einzelnen mehr Selbstbestimmung und Kontrolle über seine persönlichen Daten zu gewährleisten. Für die meisten Unternehmen schreibt sie daher die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten vor. Aufgaben des Datenschutzbeauftragten liegen in der Beratung der Geschäftsführung sowie Schulung aller Mitarbeiter in Allgemeinen Fragen rund um das Thema Datenschutz. Darüber hinaus hat er eine regelmäßige Kontrolle aller technischer und organisatorischer Maßnahmen durchzuführen, um daraufhin anzuzeigen, welche den Vorgaben entsprechen oder nicht mehr zeitgemäß sind.

Grundsätzlich sollte jedes Unternehmen sich von juristisch, wie auch technisch versierten Experten beraten lassen, wenn es um das Thema Datenschutz geht. Die durch die DSGVO vorgeschriebene Bußgelder bei Verstößen, betragen bis zu 20 Millionen Euro oder für Unternehmen von bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes (je nachdem, welcher Betrag am Ende höher ist). Je nach Unternehmensgröße und/oder Art der dort zu verarbeitenden Daten ist die offizielle Benennung eines Datenschutzbeauftragten erforderlich. Hierbei kann es sich um einen eigenen Mitarbeiter handeln (interner Datenschutzbeauftragter) oder jemanden, der nicht dem eigenen Unternehmen zugehörig ist (externer Datenschutzbeauftragter).

Die NET-IMEX Gruppe bietet Kunden Beratung und Hilfestellung bei Fragen rund um den Datenschutz. Unsere geschulten und zertifizierten Mitarbeiter sprechen gerne mit Ihnen über die DSGVO, dem Bundesdatenschutzgesetz sowie die sich daraus ergebenden Anforderungen an Ihr Unternehmen. Auf Wunsch überprüfen wir die bereits eingesetzten technischen und organisatorischen Maßnahmen und erstellen einen Maßnahmenkatalog zur Erfüllung aller rechtlichen Vorgaben. Als mögliche Serviceleistung, übernehmen wir gerne dauerhaft diese Aufgabe in Ihrem Unternehmen. Dabei werden wir regelmäßig überprüfen, welche Änderungen und/oder Neuerungen sich beim Thema Datenschutz ergeben und diese dann mit den bei Ihnen vorliegenden Gegebenheiten abgleichen. Sollte es für ihr Unternehmen erforderlich sein, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen, treten wir gerne als externer Datenschutzbeauftragter für Sie auf.